HYPO NOE Gruppe bereit für Gang zum Höchstgericht
HYPO NOE Gruppe bereit für Gang zum Höchstgericht
Hochrangige Gutachten bestätigen rechtsmäßiges Vorgehen der Bank - Im Falle eines Pönale-Bescheides der FMA wird die Bank den Weg zu den Höchstgerichten antreten
(St. Pölten, 21.12.2010) - Die HYPO NOE Gruppe wurde von der FMA im Dezember (2010) zur schriftlichen Stellungnahme im Rahmen des Ermittlungserfahrens „Augustus – Überschreitung der Großveranlagungsgrenze“ eingeladen. Die Juristen der Bank können und werden somit erneut ihre Argumente und Gutachten auf den Tisch legen.
Die Beteiligung Augustus wurde im Dezember 2007 zum Ankauf von Wertpapieren gegründet. Die Wertpapiere wurden mit einem Darlehen der HYPO Investmentbank (nun HYPO NOE Gruppe) in der Höhe von 800 Mio Euro finanziert. Der damals verantwortliche Vorstand, der nicht mehr im Amt ist, wurde von namhaften Wirtschaftsprüfern (Deloitte) und Anwälten beraten, die allesamt bestätigen, dass Augustus Teil der Kreditinstitutsgruppe ist und die Großveranlagungsgrenze nicht zur Anwendung kommt. OeNB und FMA argumentieren, dass Augustus nicht Teil der Kreditinstitutsgruppe wäre und damit die Großveranlagungsgrenze überschritten wurde. Dies kommt für die Bank überraschend, zumal den Behörden die Transaktion seit 2008 bekannt war, bis zur OeNB-Prüfung 2009 der Bank gegenüber aber nie etwaige diesbezügliche Bedenken geäußert wurden.
Der nunmehrige Vorstand unter Vorsitz von Dr. Peter Harold hat nach Bekanntwerden der OeNB-Meinung sofort Experten mit der Überprüfung der Transaktion beauftragt. Sämtliche Berater, unter anderem renommierte Universitätsprofessoren wie Prof. Raschauer (Juridicum), Prof. Laurer und Rechtsanwälte (ua Wolf-Theiss) kommen auch retrospektiv zum Schluss, dass kein Fehlverhalten der Bank vorliegt. Dessen ungeachtet hat der derzeitige Vorstand im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Behörden beschlossen, die Ausleihung an Augustus auf eine Größenordnung zu reduzieren, die jedenfalls unter der - theoretischen - GVA-Grenze liegt. Dieser Prozess wurde bereits Ende Mai 2010 abgeschlossen.
Die in der Aufforderung zur Stellungnahme genannte Pönale beruht im Wesentlichen auf einem „Rechenmodell“ gemäß BWG. Die HYPO NOE Gruppe wird im Rahmen der Bilanzierung für 2010 Rückstellungen für den Fall eines Bescheides bilden, auch wenn weiterhin davon ausgegangen wird, rechtens gehandelt zu haben. Sollte nach der Stellungnahme der Bank von der FMA ein Bescheid über eine Pönale an die Bank ergehen, beabsichtigt die HYPO NOE diesen vor den Höchstgerichten (Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof) anzufechten.
Die HYPO NOE Gruppe (Konzern) ist in der wirtschaftlichen guten Situation, dass, falls ein Pönale-Betrag gefordert wird, dieser aus dem Jahresüberschuss vor Steuern 2010 abgedeckt werden kann. Die Bilanzsumme der HYPO NOE Gruppe erhöhte sich im ersten Halbjahr 2010 um 1,9 % bzw. € 0,2 Mrd. auf nun € 11,9 Mrd. Der Konzernüberschuss nach Steuern und Minderheiten konnte in diesem Zeitraum sogar um 37 % (+ € 6,6 Mio. im Vergleich zur Vorjahresperiode 1.1.2009 bis 30.6.2009) auf € 24,6 Mio. erhöht werden; die Kernkapitalquote liegt stabil mit 11,48 % auf hohem Niveau.