Zinsvorschreibung der FMA
HYPO NOE Gruppe zieht gegen Zinsvorschreibung der FMA vor Höchstgericht
Hochrangige Gutachten bestätigen rechtmäßiges Vorgehen der Bank – Die HYPO NOE Gruppe ficht den eingelangten FMA-Bescheid, wie angekündigt, vor den Höchstgerichten an
(St. Pölten, 06.06.2011) – Die HYPO NOE Gruppe wurde am 6. Juni 2011 von der Finanzmarktaufsicht (FMA) per Bescheid zu einer Zinsvorschreibung in der bereits angekündigten Höhe von 57,9 Mio. Euro im Rahmen des Ermittlungsverfahrens „Augustus – Überschreitung der Großveranlagungsgrenze“ aufgefordert. Der Bescheid wurde trotz zahlreicher Experten-Gutachten, die der Bank bestätigen rechtskonform gehandelt zu haben, an die Bank übermittelt. Wie bereits im Geschäftsbericht 2010 bekannt gegeben, beabsichtigt die HYPO NOE Gruppe den Bescheid in weiterer Instanz vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof anzufechten. Der angeführte Betrag wurde von der Bank im Jahreseinzelabschluss der HYPO NOE Gruppe Bank AG 2010 rückgestellt und konnte aus dem entsprechenden Jahresüberschuss abgedeckt werden.
Zwtl.: Transaktion war den Behörden bekannt
Die Gesellschaft Augustus Funding Limited wurde im Dezember 2007 zum Ankauf von Wertpapieren gegründet. Die Wertpapiere wurden mit einem Darlehen der HYPO Investmentbank AG (nunmehr HYPO NOE Gruppe Bank AG) in der Höhe von 800 Mio. Euro finanziert. Die Finanzierung fand unter dem damals verantwortlichen Vorstand, der nicht mehr im Amt ist, statt und wurde von namhaften Wirtschaftsprüfern (Deloitte) und Anwälten begleitet, die allesamt bestätigen, dass Augustus Teil der Kreditinstitutsgruppe ist und die Großveranlagungsgrenze nicht zur Anwendung kommt. Die Argumentation der OeNB und FMA, Augustus wäre nicht Teil der Kreditinstitutsgruppe und hätte somit die Großveranlagungsgrenze überschritten, kam für die Bank überraschend, zumal den Behörden die Transaktion seit 2008 bekannt war und bis zur OeNB-Prüfung im Jahr 2009 der Bank gegenüber nie etwaige diesbezügliche Bedenken geäußert wurden.
Zwtl.: Experten sprechen Bank frei
Der nunmehrige Vorstand hatte nach Bekanntwerden der OeNB-Meinung sofort Experten mit der Überprüfung der Transaktion beauftragt. Sämtliche Berater, unter anderem renommierte Universitätsprofessoren wie Prof. Raschauer (Juridicum), Prof. Laurer und Rechtsanwälte (u.a. Fellner Wratzfeld & Partner, Wolf-Theiss) kommen auch retrospektiv zum Schluss, dass kein Fehlverhalten der Bank vorliegt. Dessen ungeachtet wurde Augustus bereits vollständig zurückgefahren.
Die HYPO NOE Gruppe (Konzern) ist in der wirtschaftlich guten Situation, die Zinsvorschreibung aus dem Periodenüberschuss vor Steuern 2010 abdecken zu können. Die HYPO NOE Gruppe steigerte ihre Bilanzsumme im Geschäftsjahr 2010 von 11,6 Mrd. auf 12 Mrd. Euro. Der Konzernüberschuss nach Steuern und Minderheiten erreichte trotz Rückstellungen für die potenzielle Zinsvorschreibung 7,1 Mio. Euro.