Die Eigentumsübertragung eines geförderten Wohnbaus erfordert die Zustimmung des Landes Niederösterreich (Abteilung Wohnungsförderung, Haus 7a, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten).
Grundvoraussetzungen sind die Förderwürdigkeit der geplanten neuen Eigentümer:innen sowie eine ordnungsgemäße Kontoführung des Wohnbauförderungsdarlehens (keine Rückstände).