Wir führen die Abbuchung Ihrer regelmäßigen Darlehensfälligkeiten automatisch bis zum Laufzeitende durch, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Sie versäumen somit keinen Fälligkeitstermin und brauchen sich auch um die Ratensprünge gemäß Schuldschein nicht zu kümmern. Sie haben zudem das Recht, innerhalb von acht Wochen ab Abbuchungsauftrag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei Ihrer Bank zu veranlassen.
Da die Tilgungspläne der meisten Wohnbauförderungsdarlehen regelmäßige Ratensprünge aufweisen, empfehlen wir Ihnen die Einzugsermächtigung. Daueraufträge, die Sie bei Ihrer Bank einrichten können, berücksichtigen diese Ratensprünge nicht, was in der Folge zu Rückständen, Verzugszinsen und Mahnspesen führen kann. Nach vollständiger Rückführung des Wohnbauförderungsdarlehen dürfen Sie zudem die Löschung Ihres Dauerauftrages nicht vergessen.
Vorlage für eine Einzugsermächtigung an das Land Niederösterreich für Wohnbaudarlehen.
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