Wir bieten schon länger Echtzeitüberweisungen in HYPO NOE 24/7 Internetbanking an – mit dem 9. Oktober tritt die neue EU-Verordnung für Echtzeitüberweisungen in Kraft und macht Echtzeitüberweisungen noch sicherer.
- Ab diesem Zeitpunkt können Sie überall dort Echtzeitüberweisungen aufgeben, wo Sie derzeit bereits normale Euro-Überweisungsaufträge erteilen:
Im Electronic Banking, am Schalter und an SB-Geräten mit Überweisungsschein-Scanfunktion. - Sie können dann auch Echtzeitüberweisungen über 100.000 Euro durchführen.
- Sie erfahren sofort, ob die Zahlung erfolgreich gewesen ist oder nicht.
- Sie können ab 9. Oktober speziell für Echtzeitüberweisungen einen Höchstbetrag festlegen. Nur Zahlungsaufträge bis zu diesem Höchstbetrag werden durchgeführt, höhere Echtzeitüberweisungen werden abgelehnt.
- Bei allen Überweisungen in der Währung Euro innerhalb der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen wird ab dem 9. Oktober 2025 noch vor Ausführung des Auftrags überprüft, ob der Empfängername mit dem tatsächlichen Empfängerkontonamen übereinstimmt. Als Ergebnis wird eine der folgenden Rückmeldungen angezeigt:
- Beide Namen stimmen überein.
- Beide Namen stimmen nahezu überein und es wird der genaue Empfängerkontowortlaut zurückgemeldet.
- Beide Namen stimmen nicht überein.
- Es konnte keine Überprüfung durchgeführt werden, z. B. weil das Empfängerkonto kein Zahlungskonto ist, das Konto geschlossen wurde oder weil ein technisches Problem besteht.
In allen diesen Fällen entscheiden Sie, ob die Überweisung durchgeführt werden soll oder nicht.
Gewerbliche Kundinnen und Kunden können von der Empfängerprüfung ausgenommen werden, wenn Zahlungsdatenträger mit mehreren Transaktionen an die Bank übermittelt werden. In diesem Fall ist die Empfängerprüfung optional.
Nähere Informationen zur Umsetzung in den oben genannten Systemen sowie unsere Empfehlungen für den sicheren Einsatz von Echtzeitüberweisungen teilen wir gerne mit Ihnen in den kommenden Wochen.