Jungfamilie in den eigenen vier Wänden dank einer HYPO NOE Finanzierung

Wohnbauförderung: Unterstützung auf dem Weg zu Ihrem Eigenheim

Holen Sie sich die Wohnbauförderung des Landes

Wir beraten Sie gerne

Die Niederösterreichische Wohnbauförderung zusammen mit einer Finanzierung der HYPO NOE macht Wohnbau für alle Generationen leistbar. Unser Ziel ist, weiter leistbaren Wohnraum zu schaffen – sowohl für Familien als auch die jungen Menschen im Land. Unsere Wohnbauberater:innen informieren Sie daher vollumfänglich auch über die Fördermodelle des Landes und wie Sie das maximale aus der Förderung herausholen können.

Wohnbauförderungen: Nutzen Sie Ihren Anspruch

Unsere Erfahrung. Ihre Sicherheit.

  • Einzigartige Wohnbauförderungskompetenz im Land Niederösterreich
  • Erfahrene Profis vor Ort: unsere zertifizierten Wohnbauberater:innen in unseren Filialen
  • Attraktive, flexible Konditionen und maßgeschneiderte Angebote
  • Umfassendes Know-how im Konzern der HYPO NOE

Ihr direkter Draht zu den Förderstellen des Landes

Wenn es um Förderungen im Wohnbau geht, ist keiner näher dran als wir. Was viel wert ist, denn ein- bis zweimal jährlich wird die Landesförderung an neue Entwicklungen angepasst. Wussten Sie, dass man schon hier viel Geld gewinnen oder verlieren kann? Wir zeigen Ihnen, worauf es beim Ausfüllen des Förderantrages wirklich ankommt – und selbstverständlich behalten wir auch den weiteren Weg Ihres Antrages beim Land fest im Auge.
Landesförderungen Niederösterreich
Landesförderungen Wien
Landesförderungen Burgenland
Landesförderungen Oberösterreich

Haben Sie bereits eine Förderung?

Unser Team aus Expert:innen ist Teil der Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich. In dieser Funktion ermöglichen wir etwa Hausbauenden eine effiziente und kostengünstige Abwicklung der Darlehensführung. Darlehen sind eine wichtige Form, um in die Zukunft der Gemeinde, in wachsende Infrastruktur oder das private Glück zu investieren.

Landesförderungen realisieren

Die HYPO NOE Landesbank verwaltet für das Land Niederösterreich Direktdarlehen mit einem Gesamtvolumen von mehreren Milliarden Euro. Der größte Teil davon entfällt auf Wohnbauförderungsdarlehen. Die übrigen Darlehen werden für andere Landesfonds, wie den NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds, den NÖ Schul- und Kindergartenfonds, den NÖ Wasserwirtschaftsfonds und den NÖ Landwirtschaftlichen Förderungsfonds, verwaltet. Zudem sorgt die HYPO NOE Landesbank auch für die Verbuchung vieler Zuschüsse des Landes Niederösterreich, wie beispielsweise im Rahmen des Umweltschutzes, des Schul- und Kindergartenfonds oder der Hochwasserhilfe.

Service-Portal

Nutzen Sie unser online Service-Portal, um Ihre Kontoinformation direkt downzuloaden.

Bauen und Wohnen leicht gemacht

Die Niederösterreichische Landesregierung gewährt Wohnbauförderungsdarlehen an Hunderttausende Niederösterreicher:innen. Die HYPO NOE Landesbank ist für diese Fördernehmer:innen zu Fragen der Kontoführung, Saldenauskünften und Rückzahlungen erste Ansprechpartnerin und ermöglicht niederösterreichischen Hausbauenden wie auch zahlreichen Wohnbaugenossenschaften eine effiziente und kostengünstige Abwicklung der Darlehensführung.

Fragen & Antworten

Die vollständige Rückzahlung des Wohnbauförderungsdarlehens wird durch die HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG automatisch an das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (Abteilung Wohnungsförderung) gemeldet. Anschließend erstellt das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung die Löschungsquittung und versendet diese an die Darlehenskontoadresse.

Die Eigentumsübertragung eines geförderten Wohnbaus erfordert die Zustimmung des Landes Niederösterreich (Abteilung Wohnungsförderung, Haus 7a, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten).
Grundvoraussetzungen sind die Förderwürdigkeit der geplanten neuen Eigentümer:innen sowie eine ordnungsgemäße Kontoführung des Wohnbauförderungsdarlehens (keine Rückstände).

Da das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Einsicht auf die Daten des Wohnbauförderungsdarlehens hat, genügt die Vorlage (falls vorhanden) einer Kontoinformation für das vorangegangene Kalenderjahr.

Datenänderungen oder Korrekturen geben Sie bitte immer schriftlich gemeinsam mit entsprechenden Dokumenten (z. B. Heiratsurkunde, Meldezettel) an die HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG, Landesdarlehen-Service, Hypogasse 1, 3100 St. Pölten bzw. via Fax an 05-90910-2448 oder via E-Mail inkl. Dokumentenscans an wohnbauland@hyponoe.at bekannt.

Die Kontonummer Ihres Wohnbauförderungsdarlehens ist zugleich auch Ihre Kundennummer. Im Feld Kundendaten der Electronic-Banking-Lösungen verschiedener Banken geben Sie daher bitte Ihre Darlehenskontonummer an, die Sie auf allen Schreiben der HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG finden. Die Kontonummer besteht aus elf Ziffern und beginnt mit 006, 07, 2, 6, 7 oder 8.

Sie können Ihre Kontoinformation im Kund:innenportal abrufen.

Kontoinformation ab 2021:

Ausgaben für Wohnraumschaffung und Sanierung sind ab dem Veranlagungsjahr 2021 in der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr absetzbar.

Finanzamtsbestätigung bis 2020:

Für die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung wünschen die Finanzbehörden ausdrücklich keine Beilagen. Die Höhe der anrechenbaren Zahlungen können Sie auch ohne Finanzamtsbestätigung den Vorschreibungen bzw. den Abbuchungen auf Ihrem Girokonto entnehmen. Aktuelle Informationen zum Thema finden Sie auch in den Publikationen des Bundesministeriums für Finanzen und auf der Homepage unter:

https://www.bmf.gv.at/services/publikationen.html

Sie können zusätzlich zu den halbjährlichen Fälligkeitsterminen jederzeit Mehrzahlungen leisten. Diese verkürzen die Laufzeit.

Bitte informieren Sie uns das erste Mal vorab mit einem kurzen E-Mail an wohnbauland@hyponoe.at, um die Mehrzahlung kapitalmindernd verbuchen zu können und schreiben Sie auf die Überweisung im Verwendungszweck „Mehrzahlung“.

Die vorzeitige gänzliche Tilgung von Wohnbauförderungsdarlehen ist jederzeit möglich. In diesem Falle ersuchen wir Sie, uns den Rückzahlungstermin bekannt zu geben, da wir das Darlehen per Stichtag abrechnen. Berücksichtigen Sie dabei einen Zeitraum von mindestens zwei bis drei Wochen für Berechnung, Postlauf und Geldtransfer.
Zur Zeit ist es nicht abschätzbar, ob und wann es wieder eine Rückkaufaktion für Wohnbauförderungsdarlehen geben wird. Solche Aktionen wurden in der Vergangenheit immer nur mit großem zeitlichen Abstand wiederholt. Im Falle einer Rückkaufaktion werden Informationen durch das Amt der NÖ Landesregierung via Medien bekannt gegeben.

Wenn Sie eine STUNDUNG Ihres Wohnbauförderungsdarlehens beantragen wollen, senden Sie bitte ein schriftliches Stundungsansuchen unter Angabe von Darlehensnehmer:in, Darlehenskontonummer, Adresse des geförderten Objekts, Termin der geplanten Zahlung und Ihren Einkommensunterlagen über das Kontaktformular hier auf der Homepage, per E-Mail an wohnbauland@hyponoe.at, per FAX an 0590910-2448 oder per Post an HYPO NOE Landesbank AG, Abteilung Landesdarlehen-Service, Kennwort WBF-Stundung, 3100 St. Pölten.
Sie erhalten nach Bearbeitung einen persönlichen Stundungsbrief. Wir ersuchen Sie um Verständnis, dass aufgrund der aktuell hohen Anzahl von Anfragen, die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen kann und Sie Ihren Stundungsbrief erst nach einigen Wochen erhalten werden. Trotz dieser möglichen Verzögerung entstehen für Sie keine Mahnspesen oder Verzugszinsen.
Sollte die zu stundende Darlehensfälligkeit bereits mittels SEPA-Lastschrift von Ihrem Girokonto abgebucht worden sein, können Sie diese nur bei Ihrer Hausbank zurückrufen lassen. Dabei können von Ihrer Hausbank Spesen verrechnet werden.

Die Beratung und Bewilligung von Niederösterreichischen Wohnbauförderungsmitteln erfolgt direkt durch das Land Niederösterreich.
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Haus 7a – Gmünd
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Telefon 02742-9005
https://www.noe-wohnbau.at/

Wir führen die Abbuchung Ihrer regelmäßigen Darlehensfälligkeiten automatisch bis zum Laufzeitende durch, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Sie versäumen somit keinen Fälligkeitstermin und brauchen sich auch um die Ratensprünge gemäß Schuldschein nicht zu kümmern. Sie haben zudem das Recht, innerhalb von acht Wochen ab Abbuchungsauftrag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei Ihrer Bank zu veranlassen.

Sie haben wahrscheinlich zusätzlich zum Einziehungsauftrag einen alten Dauerauftrag bei Ihrer Bank angelegt. Abhängig von Zeitpunkt und Höhe der jeweiligen Durchführung kann die doppelte Fälligkeit abgebucht werden, wenn sich Dauerauftrag und Einzugsermächtigung überschneiden.
Technisch wird am Fälligkeitstag die offene Ratenfälligkeit eingezogen (d.h. die Rate lt. Schuldschein abzüglich etwaiger Guthaben zuzüglich Rückständen, Verzugszinsen und dergleichen). Guthaben können beispielsweise durch alte Daueraufträge entstehen, die inzwischen erfolgte Ratensprünge nicht berücksichtigen. Verzugszinsen entstehen durch verspätete oder nicht vollständige Bezahlung der Ratenfälligkeit (beispielsweise durch einen alten Dauerauftrag).

Mahnungen werden automatisch versendet, wenn nach der Ratenfälligkeit ein Rückstand auf dem Darlehenskonto besteht. Im Zusammenhang mit Daueraufträgen bleiben häufig Ratensprünge unberücksichtigt, wodurch in der Folge die Ratenfälligkeiten nur teilweise beglichen werden. Die darüber hinausgehende Ratenfälligkeit wird mittels Rückstandsausweis eingefordert.
Wir empfehlen zur Vermeidung derartiger Rückstände die Erteilung einer Einzugsermächtigung.

Ihre Kontoinformation mit Anfangs- und Endsaldo sowie den geleisteten Zahlungen können Sie derzeit via Portal aufrufen.

Eine junge Familie zieht gerade in ihr neues von der HYPO NOE finanziertes Haus ein

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