Die vorzeitige gänzliche Tilgung von Wohnbauförderungsdarlehen ist abhängig vom Fördermodell zu jedem Monatsultimo bzw. zu den halbjährlichen Ratenfälligkeitsterminen möglich. In diesem Falle ersuchen wir Sie, uns den Rückzahlungstermin bekannt zu geben, da wir das Darlehen per Stichtag abrechnen. Berücksichtigen Sie dabei einen Zeitraum von mindestens zwei bis sechs Wochen für Berechnung, Postlauf, Geldtransfer und allfälliger Kündigungsfrist je nach Fördermodell.
Eine sonderbegünstigte Rückzahlung durch den Darlehensnehmer selbst ist in Niederösterreich derzeit nicht möglich. Gem. § 15 NÖ WFG 2005 müssen die Richtlinien für einen allfälligen begünstigten Rückkauf durch einen Beschluss der Niederösterreichischen Landesregierung festgelegt werden. Derartige Richtlinien wurden nicht beschlossen.