Zusätzlich zu den o.a. halbjährlichen Raten können Sie jederzeit Mehrzahlungen leisten. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass sich durch die von Ihnen geleisteten Mehrzahlungen die Laufzeit des Darlehens verkürzt. Die o.a. halbjährlichen Raten werden dadurch nicht verändert bzw. reduziert und sind laut schuldscheinmäßiger Vereinbarung weiterhin unverändert einzuhalten.
Die Wohnbauförderungskonto sind so eingestellt, dass Sie ohne Ankündigung jederzeit Mehrzahlungen leisten können. Auch für den Fall, dass Sie keine Mehrzahlungen leisten werden, ergeben sich für Sie daraus keinerlei Nachteile.
Mehrzahlungen während des Vorschreibungszeitraumes werden für die Abdeckung der Rate herangezogen und erst der darüber hinausgehende Betrag wird laufzeitverkürzend verbucht.