Die Empfängerkontenprüfung kann nur dann durchgeführt werden, wenn das Empfängerkonto ein Zahlungsverkehrskonto ist.
Ist das Empfängerkonto ein NICHT-ZAHLUNGSVERKEHRSKONTO, wie z.B.: ein Sparkonto, Darlehenskonto, usw., kann keine Empfängerkontenprüfung durchgeführt werden.
Das Wohnbauförderungskonto ist ein Darlehenskonto und KEIN Zahlungsverkehrskonto, d.h. es kann keine Empfängerkontenprüfung durchgeführt werden (N/A).